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18. Mai 2021

Für mehr soziale Gerechtigkeit beim Studienstart

Wir fordern, dass Menschen aus armen Verhältnissen zum Studienbeginn unkompliziert bis zu 1.000 Euro bekommen, die sie nicht zurückzahlen müssen.

Studieren kostet Geld und gerade zu Beginn entstehen für die „Erstis“ häufig höhere Kosten: Der Semesterbeitrag, die erste Miete und eine eventuelle Kaution müssen bezahlt werden. Ein Laptop und Bücher werden angeschafft und häufig müssen auch Möbel zur Einrichtung des WG-Zimmers gekauft werden.

In vielen Fällen können hier die Eltern aushelfen. Es gibt aber auch Studierende, für die das keine Option ist, weil sie sich den Start des Studiums selber finanzieren müssen. Zum Beispiel Kinder von ALG II-Empfänger*innen dürfen monatlich nicht mehr als 100 Euro verdienen. Von jedem weiteren Euro müssen sie 80 Cent wieder abgeben. So entsteht direkt zum Start des Studiums eine besonders schwierige finanzielle Situation.

Ein etwaiger Vorschuss vor einem eventuellen ersten BAföG-Bezug kann dies nicht auffangen, zumal nicht sicher ist, dass der dafür notwendige Antrag eingereicht werden kann, bevor die Kosten anfallen. Wir wollen nicht, dass Studierende aus ärmeren Verhältnissen durch die drohende Aufnahme eines Kredites vom Studium abschreckt werden.

 Wir fordern deshalb, dass die Landesregierung eine Studienstarthilfe einrichtet, um für mehr soziale Gerechtigkeit beim Studienstart zu sorgen. Bedürftige Studienanfänger*innen sollen unbürokratisch und schnell einmalig bis zu 1.000 Euro über die Studierendenwerke erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

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