Nach den Beteuerungen von Ministerpräsident Wüst, alles dafür tun zu wollen, dass ein Kohleausstieg bis 2030 möglich ist, müssen jetzt auch Taten folgen. Eine wichtige Voraussetzung ist der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Landesregierung muss die Hemmnisse abbauen – wo immer sie kann.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Fraktionen im Bund sieht einen Kohleausstieg bis 2030 vor. Eine wesentliche Voraussetzung ist ein stark beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie und Photovoltaik. Daher wurden nicht nur ambitionierte Ausbauziele von 80 Prozent bis 2030 formuliert, sondern auch konkrete Maßnahmen benannt. Dazu gehört, dass zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden sollen, Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Netzausbau beschleunigt und das Repowering von alten Anlagen erleichtert werden sollen.
Um die Ziele zu erreichen stehen auch die Länder in der Verantwortung. Die Regierung Wüst muss den Aufbruch in Berlin für eine Korrektur der schwarz-gelben Windenergiepolitik nutzen. Um das zentrale Hemmnis verfügbarer Flächen zu lösen, müssen die pauschalen Mindestabstände für neue Windenergieanlagen zu Wohnbebauung gestrichen werden. Die Ausweisung von 2 Prozent der Landesfläche als Ziel der Raumordnung muss über die Landesplanung vorgeben werden.
Zudem hält die Landesregierung an ihren restriktiven Regelungen zur Windenergie auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen fest, trotz aller Appelle aus der Forstwirtschaft und Unterstützung von Umweltverbänden. Mehrere zehntausend Hektar Nadelwald sind zerstört und bieten auf Jahrzehnte den Eigentümer*innen keinerlei Einkommen. Die Windenergie könnte hier vorübergehend wirtschaftliche Perspektiven eröffnen. Die Landesregierung muss ihre Blockadehaltung umgehend aufgeben.
Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern durch eine Vielzahl an Hemmnissen mittlerweile viele Jahre. Mit der Bereitstellung von Personalkapazitäten beispielsweise über Mobile Teams, die Kommunen Expertise zur Verfügung stellen, können Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Zudem muss die Landesregierung die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse stärker unterstützen und einfordern. Eine Task-Force soll weitere Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung machen. Zur Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit bei der Artenschutzprüfung für Windenergieplanungen muss die Landesregierung gemeinsam mit den beteiligten Akteur*innen den Artenschutzleitfaden überarbeiten. Ergänzend zum geplanten nationalen Artenhilfsprogramm für windenergiesensible Arten sollte Schwarz-Gelb ein eigenes Landesprogramm auflegen.
Die direkte Beteiligung von Bürger*innen und Bürgern und Kommunen an Windenergieanlagen führt nachweislich zu breit akzeptierten Anlagen. Die Landesregierung sollte sich an dem Bürgerenergiefonds Schleswig-Holsteins ein Beispiel nehmen und solche Projekte in der Projektentwicklungsphase mit Risikokapital unterstützen.
Zudem sollte eine frühe und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung an Windenergieprojekten etabliert werden.