Spätestens nach den Beteuerungen von Ministerpräsident Wüst, aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine einen fundamentalen Kurswechsel in der Energiepolitik zu vollziehen müssen jetzt auch Taten folgen. Die Voraussetzung für eine klimaschonende, sichere und günstige Energieversorgung ist der beschleunigte Ausbau der Windenergie. Die Landesregierung muss die Hemmnisse abbauen – wo immer sie kann.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele, aber genauso einer Unabhängigkeit von russischen Energieimporten ist ein stark beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie und Photovoltaik. Die Bundesregierung hat dazu schon im Koalitionsvertrag konkrete Maßnahmen benannt. Dazu gehört, dass zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden sollen, Planungs- und Genehmigungsverfahren und der Netzausbau beschleunigt und das Repowering von alten Anlagen erleichtert werden sollen.
Um die Ziele zu erreichen stehen auch die Länder in der Verantwortung. Die Regierung Wüst muss den Ankündigungen endlich konkrete Taten folgen lassen. Um das zentrale Hemmnis verfügbarer Flächen zu lösen, müssen die pauschalen Mindestabstände für neue Windenergieanlagen zu Wohnbebauung gestrichen werden. Die Ausweisung von 2 Prozent der Landesfläche als Ziel der Raumordnung muss über die Landesplanung vorgeben werden.
Zudem muss die Landesregierung ihre inzwischen angekündigten Erleichterungen für Windenergie auf zerstörten Forstflächen umgehend vorlegen. Mehrere zehntausend Hektar Nadelwald sind zerstört und bieten auf Jahrzehnte den Eigentümer*innen keinerlei Einkommen. Die Windenergie könnte hier vorübergehend wirtschaftliche Perspektiven eröffnen.
Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern durch eine Vielzahl an Hemmnissen mittlerweile viele Jahre. Mit der Bereitstellung von Personalkapazitäten beispielsweise über Mobile Teams, die Kommunen Expertise zur Verfügung stellen, können Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Zudem muss die Landesregierung die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse stärker unterstützen und einfordern. Eine Task-Force soll weitere Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung machen. Zur Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit bei der Artenschutzprüfung für Windenergieplanungen muss die Landesregierung gemeinsam mit den beteiligten Akteur*innen den Artenschutzleitfaden überarbeiten. Ergänzend zum geplanten nationalen Artenhilfsprogramm für windenergiesensible Arten sollte Schwarz-Gelb ein eigenes Landesprogramm auflegen.
Die direkte Beteiligung von Bürger*innen und Bürgern und Kommunen an Windenergieanlagen führt nachweislich zu breit akzeptierten Anlagen. Die Landesregierung sollte sich an dem Bürgerenergiefonds Schleswig-Holsteins ein Beispiel nehmen und solche Projekte in der Projektentwicklungsphase mit Risikokapital unterstützen.
Zudem sollte eine frühe und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung an Windenergieprojekten etabliert werden.