• Aktuelles
    • Newsletter
      • Anmeldung Fachnewslettern
      • Fachnewsletter Archiv
    • Termine
    • Publikationen
      • GRÜN.KOMMT
      • Fachnewsletter
      • Positionspapiere
  • Themen
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter*innen
    • Offene Stellen
  • Parlament
    • Landtags-ABC
    • Parlamentarisches
      • Reden
      • Anfragen
      • Anträge
      • Gesetzentwürfe
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Team
    • Downloads
  • Kontakt
28. April 2020

Ein Schutzschirm für die Kommunen

Landtag Aktuell

Mehrdad Mostofizadeh

Es sind die Städte und Gemeinden in NRW, die aktuell den Großteil der Maßnahmen umsetzen, die die Corona-Krise eindämmen sollen. Bereits jetzt ist absehbar, dass nicht nur ihre Ausgaben zum Beispiel durch höhere Arbeitslosigkeit steigen, sondern auch ihre Einnahmen massiv sinken werden. Zur Einordnung: Die Gewerbesteuereinnahmen der NRW-Kommunen betrugen im Jahr 2018 in NRW 10,6 Milliarden Euro. Sie machen die größte kommunale Einnahmequelle aus. Wie der ehemalige Kämmerer der Stadt Bochum, Dr. Manfred Busch, in einem Kurzgutachten im Auftrag unserer Fraktion berechnet hat, könnten auf die Kommunen je nach weiterem Verlauf der Krise in den Jahren 2020 und 2021 Verluste in Höhe von 4,5 bis 9 Milliarden Euro zukommen. Sie werden daher in diesem Zeitraum voraussichtlich 3,6 bis 8,2 Milliarden Euro zusätzliche Kassenkredite aufnehmen müssen. Ohne Absicherung dieser Kosten und zusätzliche Unterstützung seitens des Landes würde dies die faktische Zahlungsunfähigkeit für eine Vielzahl der Städte und Gemeinden in NRW bedeuten.
Anders als Bund und Land gelten für die Kommunen extrem strikte Haushaltsregeln, von denen auch im Krisenfall nach jetziger Gesetzgebung nicht abgewichen werden darf. Wir fordern daher unter anderem, dass die haushaltsrechtlichen Vorgaben angepasst werden, um Zahlungsunfähigkeiten und insbesondere Haushaltssperren zu vermeiden. Weitere Punkte unseres umfangreichen Soforthilfe-Programms: Die Landesregierung muss aus dem Sondervermögen des Landes zunächst acht Milliarden Euro in einen Fonds überführen, um die zu erwartenden Corona-bedingten Verluste der Kommunen zu decken. Die Elternbeiträge für ausfallende Betreuung muss das Land komplett tragen.
Die Kommunen fallen mit ihren kommunalen Unternehmen nicht unter den Rettungsschirm des Bundes. Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden wird durch fehlende Lösungen der Altschuldenfrage und zur Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Integration Geflüchteter zusätzlich verschärft. Auch diese Lücken und Aufgaben muss die schwarz-gelbe Landesregierung endlich (er)füllen. Grundsätzlich gilt, dass das Konnexitätsprinzip angewendet werden muss: Aufgaben, die das Land den Kommunen überträgt, müssen auch vom Land finanziert werden.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

Grüne Links

  • Grüner Landesverband
  • Grüner Bundesverband
  • Grüne Jugend NRW

Themen

  • Anti-Atom
  • Arbeitsmarkt
  • Bauen & Wohnen
  • Bergbau
  • Menschen mit Behinderungen
  • Bauen und Wohnen
  • Demokratie und Verfassungsschutz
  • Energie & Klimaschutz
  • Enquete-Kommissionen
  • Europa
  • Frauen
  • Forschung & Innovation
  • Geflüchtete Menschen
  • Gentechnik
  • Gesundheit
  • Haushalt & Finanzen
  • Hochschule & Wissenschaft
  • Innenpolitik
  • Integration
  • Eine-Welt / Internationales
  • Jugend
  • Kinder & Familie
  • Kommunales
  • Kultur & Medien
  • Landesplanung
  • Landwirtschaft
  • Luftverkehr
  • Naturschutz
  • ÖPNV
  • Petitionen
  • Pflege
  • Queer
  • Recht & Justiz
  • Rechtsextremismus
  • Religion
  • Schule
  • Inklusion
  • Soziales
  • Sport
  • Stadtentwicklung
  • Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Untersuchungsausschüsse
  • Verbraucherschutz
  • Verkehr
  • Weiterbildung
  • Wirtschaft
  • Blog
  • Netiquette der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW
  • Anmeldung zu unseren Newslettern
  • Newsletter
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Vorlieben
{title} {title} {title}