• Aktuelles
    • Newsletter
      • Anmeldung Fachnewslettern
      • Fachnewsletter Archiv
    • Termine
    • Publikationen
      • GRÜN.KOMMT
      • Fachnewsletter
      • Positionspapiere
  • Themen
  • Fraktion
    • Abgeordnete
    • Mitarbeiter*innen
    • Offene Stellen
  • Parlament
    • Landtags-ABC
    • Parlamentarisches
      • Reden
      • Anfragen
      • Anträge
      • Gesetzentwürfe
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Team
    • Downloads
  • Kontakt
5. April 2022

Berufsverbote in NRW aufarbeiten

Der Antrag

1972 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz den sogenannten Radikalenerlass, der in NRW bis 1980 galt. Die darin getroffenen Regelungen sollten „Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“ aus dem öffentlichen Dienst entfernen bzw. von diesem fernhalten.

Obwohl sich der Radikalenerlass formell gegen Links- und Rechtsextreme gleichermaßen richten sollte, traf er tatsächlich vor allem Aktive aus dem linken politischen Spektrum und Angehörige von Friedens- und Abrüstungsinitiativen. Die allermeisten Betroffenen hatten sich nichts zu Schulden kommen lassen, sondern waren legalen politischen Aktivitäten nachgegangen. Dennoch wurden sie unter einen Generalverdacht gestellt.

In der Folge des Radikalenerlasses wurden systemkritische Organisationen und Personen an den Rand der Legalität gedrängt. Die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs-, Versammlungs- und Organisationsfreiheit und wurde behindert, bedroht und bestraft. 1995 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Berufsverbotspraxis gegen Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit) verstößt.

Mit unserem Antrag, den  wir zusammen mit der SPD im November 2021 in den Landtag eingebracht haben, wollten wir erreichen, dass die Auswirkungen des Radikalenerlasses in NRW endlich historisch aufgearbeitet werden, wie dies zum Beispiel für Baden-Württemberg an der Uni Heidelberg geschieht. Der Landtag soll gegenüber den Betroffenen sein Bedauern für das zu Unrecht erfahrene Leid und die persönlichen Nachteile ausdrücken. Schließlich soll die Landesregierung Vorschläge für eventuelle rechtliche Rehabilitierungen und finanzielle Entschädigungen ausarbeiten.

Dies wird nun leider nicht geschehen. Nach vielen Gesprächen haben es die Koalitionsfraktionen abgelehnt, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. In der Sitzung des Hauptausschusses vom 17. März dieses Jahres stimmten sie gegen den Antrag. Das wird auch das Ergebnis der letzten Plenartage in dieser Wahlperiode sein. Damit vergeben CDU und FDP die Gelegenheit, viele Menschen, denen Unrecht widerfahren ist, 50 Jahre nach dem Beschluss des Radikalenerlasses zu rehabilitieren.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

Grüne Links

  • Grüner Landesverband
  • Grüner Bundesverband
  • Grüne Jugend NRW

Themen

  • Anti-Atom
  • Arbeitsmarkt
  • Bauen & Wohnen
  • Bergbau
  • Menschen mit Behinderungen
  • Bauen und Wohnen
  • Demokratie und Verfassungsschutz
  • Energie & Klimaschutz
  • Enquete-Kommissionen
  • Europa
  • Frauen
  • Forschung & Innovation
  • Geflüchtete Menschen
  • Gentechnik
  • Gesundheit
  • Haushalt & Finanzen
  • Hochschule & Wissenschaft
  • Innenpolitik
  • Integration
  • Eine-Welt / Internationales
  • Jugend
  • Kinder & Familie
  • Kommunales
  • Kultur & Medien
  • Landesplanung
  • Landwirtschaft
  • Luftverkehr
  • Naturschutz
  • ÖPNV
  • Petitionen
  • Pflege
  • Queer
  • Recht & Justiz
  • Rechtsextremismus
  • Religion
  • Schule
  • Inklusion
  • Soziales
  • Sport
  • Stadtentwicklung
  • Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Untersuchungsausschüsse
  • Verbraucherschutz
  • Verkehr
  • Weiterbildung
  • Wirtschaft
  • Blog
  • Netiquette der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW
  • Anmeldung zu unseren Newslettern
  • Newsletter
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Vorlieben
{title} {title} {title}