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15. März 2019

Artenvielfalt schützen – Landesnaturschutzgesetz erhalten!

Portrait Norwich Rüße


Der große Erfolg des Volksbegehrens in Bayern zeigt, dass die Bürger*innen das dramatische Artensterben stoppen wollen. Als Reaktion auf das Volksbegehren wurden mittlerweile in Baden-Württemberg, Brandenburg und auch in Nordrhein-Westfalen ähnliche Initiativen angekündigt. Wir wollen genau wie sie den Artenschutz in der nordrhein-westfälischen Gesetzgebung weiter verbessern.
Viele der im bayrischen Volksbegehren geforderten Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt wurden in Nordrhein-Westfalen bereits durch die rot-grüne Landesregierung bis 2017 gesetzlich verankert und setzen somit konkrete Maßnahmen der Biodiversitätsstrategie um. Dazu zählt beispielsweise die Vernetzung von Biotopen, die Einrichtung von Gewässerrandstreifen, der Umgang mit Dauergrünland und die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. CDU und FDP haben angekündigt, das Landesnaturschutzgesetz zeitnah erneut überarbeiten zu wollen. Da die Landesregierung in ihrem Entwurf für einen Landesentwicklungsplan wenig Rücksicht auf Artenschutz nimmt, befürchten wir auch im Landesnaturschutzgesetz einen Rückschritt. Stattdessen wären aber einige Forderungen des bayerischen Volksbegehrens geeignet, um das Gesetz weiterzuentwickeln, etwa um Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung zu vermeiden oder den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten gänzlich zu untersagen.
Wir fordern deswegen von der Landesregierung, den gesetzlich verankerten Schutz der Artenvielfalt und des Wassers zu bewahren und auszubauen, das Landesnaturschutzgesetz zu evaluieren und weiter zu verbessern und den vom Landeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Landesentwicklungsplan insbesondere hinsichtlich einer effektiven Reduzierung des Flächenverbrauchs erneut zu überarbeiten.

Kontakt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Fax: +49.211.884 3511
E-Mail: gruene@landtag.nrw.de

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