Kommunalinfo: „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ – Kurzauswertung für den Bereich Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung, Landesplanung

Portrait Martin Metz
Portrait Wibke Brems 5-23

Die Vertreter*innen von GRÜNEN und CDU haben am 27. Juni den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Mit dem Zukunftsvertrag stellen wir die Weichen für ein sozial gerechteres, nachhaltiges, modernes und wirtschaftlich starkes Nordrhein-Westfalen und übernehmen dafür gemeinsam Verantwortung. Mit dieser Kommunalinfo möchten wir Euch über die Vereinbarungen in unserem Koalitionsvertrag zu den Themen Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Landesplanung informieren. Wir – Wibke Brems, Arndt Klocke und Martin Metz – durften in dieser Facharbeitsgruppe für die Grünen verhandeln.

Mieterschutz und mietpreisgedämpfter Wohnraum

Wir streben an, dass 45.000 neue mietpreisgebundene Wohneinheiten bis zum Jahr 2027 geschaffen werden und wollen bei der Wohnraumförderung einen klaren Fokus auf den mietpreisgebundenen Wohnraum legen. Den Ansatz „Jung kauft alt“ werden wir ausbauen. Im Moment gelten nur in 18 Städten von Nordrhein-Westfalen Mieterschutzregeln wie die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfrist. Gleich zu Beginn der Legislatur wird die schwarz-grüne Landesregierung ein neues Gutachten in Auftrag geben, das die angespannten Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen identifiziert. Auf Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens werden in den entsprechenden Städten die Mieterschutzregeln angepasst. Da sich in den vergangenen Jahren die Situation auf den Wohnungsmärkten in NRW weiter verschärft hat, gehen wir davon aus, dass künftig in mehr Städten die Mieter*innen vor Mietwucher, „Herausmodernisierung“ und kurzfristigen Eigenbedarfskündigungen geschützt werden müssen.

Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik

Mit einer vorsorgenden Bodenpolitik sorgen wir langfristig für mehr bezahlbaren Wohnraum in Nordrhein-Westfalen. Bisher konnten Grundstücke des Landes nur nach dem Höchstbieterprinzip vergeben werden. Damit ist jetzt Schluss: Wir machen den Weg frei für die Konzeptvergabe, sodass landeseigene Grundstücke zukünftig nach sozialen, ökonomischen und ökologischen Kriterien vergeben werden können. Zudem sollen Landesliegenschaften zukünftig vermehrt per Erbpacht vergeben werden. Dadurch bleibt der Boden auch langfristig im öffentlichen Eigentum. Außerdem werden wir Genossenschaften und kommunale Wohnungsbaugesellschaften stärken. Um auch Kommunen die Konzeptvergabe zu erleichtern, wird die Landesregierung einen Leitfaden erstellen und Schulungsangebote machen. Des Weiteren werden wir Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Ausübung des Vorkaufsrechts erleichtern.

Verbindliche Wärmeplanung für Kommunen

Die Wärmewende ist einer der entscheidenden Faktoren für ein klimaneutrales Nordrhein-Westfalen. Wir werden ab 2023 eine verbindliche kommunale Wärmeplanung einführen, sodass Kommunen systematisch erfassen, welche Wärme- und Kältepotenziale bestehen und wie diese genutzt werden können. Dadurch wird der Blick auf effiziente Lösungen für das gesamte Quartier geworfen. Damit die kommunale Wärmeplanung in ganz Nordrhein-Westfalen erfolgreich wird, unterstützen wir Kommunen finanziell und gründen ein Kompetenzzentrum Wärmewende, das den Kommunen beratend zur Seite steht.

Für lebendige und klimaneutrale Orte in der Stadt und auf dem Land

Attraktive und transformierte Innenstädte und Ortskerne stiften Identität und Gemeinschaft und steigern die Lebensqualität. In den kommenden Jahren werden wir die Förderung zur Stärkung unserer Innenstädte verstetigen und im Zuge dessen mehr Mittel bereit stellen. Auch das Landesinvestitionsprogramm zur Dorferneuerung soll fortgesetzt werden, um den Anpassungsbedarfen in kleinen Städten und Gemeinden im ländlichen Raum gerecht zu werden. Sowohl die Städtebauförderung als auch die Wohnraumförderung werden wir entbürokratisieren und an den Zielen der Klimaneutralität und der Klimafolgenanpassung sowie der nachhaltigen Mobilität ausrichten. Unser Ziel ist: weniger Schottergärten und mehr Dach- und Fassadenbegrünung. So schaffen wir einerseits mehr Lebensräume für Insekten und leisten andererseits einen Beitrag zum Mikroklima und zur Vorsorge gegen Überflutung.

Klimaneutral und barrierefrei bauen

Damit der Wandel in der Bauwirtschaft gelingt, werden wir klimaneutrales und innovatives Bauen fördern und rechtlich erleichtern. Dadurch verleihen wir dem Bauen mit Holz und recycelten Baustoffen sowie dem modulare und serielle Bauen einen Schub. In Zukunft muss zudem auch die Barrierefreiheit viel stärker bei Neubau- und Modernisierungsprojekten berücksichtigt werden. Wir werden den Bedarf an rollstuhlgerechtem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen ermitteln lassen und auf Basis dessen Änderungen im Landesrecht vornehmen. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden möchten wir eine Fort- und Weiterbildungsverpflichtung für die Mitarbeitenden in den Bauverwaltungen prüfen. Sie müssen gut gerüstet sein, um die Herausforderungen des energieeffizienten, nachhaltigen und barrierefreien Bauens meistern zu können.

Flutkatastrophe 2021: Wiederaufbau und Vorsorge

Ein Jahr nach der Flutkatastrophe soll bald eine umfassende Bilanz über die Schäden des Hochwassers sowie den bisher erfolgten Wiederaufbau gezogen werden. Welche Menschen und Kommunen haben bisher welche Art der Unterstützung in Anspruch genommen? Inwiefern muss bei den Unterstützungsangeboten nachgebessert werden? Wir werfen auch den Blick nach vorn. Für einen vorsorgenden Hochwasserschutz sollen die Hochwasserrisikogebiete neu konzipiert und berechnet werden. Um die Neuausweisung von Überflutungsflächen zu kompensieren, werden wir einen adäquaten Ausgleich für Kommunen organisieren. Wir werden die Einrichtung eines überjährigen Schutzfonds für Schäden durch Unwetter prüfen.

Fläche sparen und nachhaltige Raumentwicklung

Nach Jahren der sogenannten „Entfesselung“ sind wir froh, dass sich das Land nun wieder dem Prinzip der Flächensparsamkeit verschreibt. Wir haben vereinbart, den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und perspektivisch auch weitergehend zu reduzieren. Dazu wird im Landesentwicklungsplan der 5-Hektar-Grundsatz wieder eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, erleichtern wir es beispielsweise, Brachflächen zu reaktivieren und werden den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung besser finanziell ausstatten. Den ökologischen Ausgleich bei der Versiegelung von Flächen werden wir in Zukunft stärker im Sinne der Artenvielfalt und Biodiversität gestalten. Außerdem werden wiarnr den Verbrauch von Kiesen und Sanden auf den notwendigen Bedarf zurückführen und durch ein Rohstoffmonitoring transparenter gestalten. Bestehende Rohstoff-Lagerstätten unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter (z. B. Gewässerschutz) sollen maximal ausgeschöpft werden, um weniger Fläche zu verbrauchen. Zudem werden wir Versorgungszeiträume beim Kiesabbau rechtskonform ausgestalten. Eine Rohstoffabgabe auf Kies und Sand wird ab 2024 Anreize für die Verwendung von recycelten Baustoffen setzen.

Diese Punkte sind nur ein kleiner Ausschnitt der Dinge, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wer sich für die Details interessiert, findet hier den Vertrag in voller Länge.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an folgenden Fraktionsmitarbeitende wenden:

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